© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1064738
5.1 Land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr
Lfw Grundstücke sind Grundstücke, die ganz oder teilweise im Rahmen eines lfw Betriebs für lfw Zwecke genutzt werden, weiters Grundstücke, die in einer für die Land- und Forstwirtschaft typischen Weise genutzt werden. Die Aussetzung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung eines Grundstücks, ohne dass es einer anderen Benutzung zugeführt wird, beendet die Eigenschaft als land- und forstwirtschaftliches Grundstück nicht.