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Dokument-ID: 1064506
5.5 Liegenschaftskaufvertrag
Durch den Kaufvertrag wird eine Sache gegen Kaufpreis dem Käufer überlassen.
Der Verkäufer verpflichtet sich durch den Kaufvertrag, den Kaufgegenstand dem Käufer zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschafften. Demgegenüber verpflichtet sich der Käufer zur Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Der Vertrag kommt durch die Einigung der Parteien über Kaufgegenstand und Kaufpreis zustande.