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1.6 Neue Verbraucheragenda
2020 wurde die neue Verbraucheragenda der EU-Kommission im Rahmen des Green Deals und als Stärkung des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Ziel dieser neuen Verbraucheragenda ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den digitalen als auch den grünen Wandel unterstützen und dabei die Rolle der Konsument:innen stärken, indem sie diese mit transparenten und vertrauenswürdigen Informationen versorgen und einen fairen Wettbewerb der EU-Marktteilnehmer:innen durch Rechtssicherheit garantieren. Teil der Verbraucheragenda sind die Überarbeitung der bestehenden Richtlinie der unlauteren Geschäftspraktiken (Unfaire Commercial Practices Directive) und der Verbraucherrechts-Richtlinie. Diese werden durch das Verbot des Greenwashings (ECGT) und einer Richtlinie zur Erstellung von Marketingaussagen mit Umweltbezug („Green Claims Directive“) überarbeitet. Die Vorgaben der neuen Verbraucheragenda sind für die Immobilien- und Baubranche relevant, sobald diese marketingbezogene Aussagen zu ihren Gebäuden oder Bauprodukten in Erwägung ziehen sollten.