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Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.2 Ordentliches Ermittlungsverfahren

Bauverhandlung

Aufgrund des Bauansuchens wird von der Baubehörde die Bauverhandlung ausgeschrieben. Zwingend vorgesehen für die Erteilung der Baubewilligung ist die Durchführung einer Augenscheinsverhandlung im Bgld und in OÖ, während dies in allen anderen Bundesländern nur bei Erfordernis (insbes Verletzungsmöglichkeit von Nachbarrechten) der Fall ist.

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