© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1064574
8.2.2 Ordentliches Ermittlungsverfahren
Bauverhandlung
Aufgrund des Bauansuchens wird von der Baubehörde die Bauverhandlung ausgeschrieben. Zwingend vorgesehen für die Erteilung der Baubewilligung ist die Durchführung einer Augenscheinsverhandlung im Bgld und in OÖ, während dies in allen anderen Bundesländern nur bei Erfordernis (insbes Verletzungsmöglichkeit von Nachbarrechten) der Fall ist.