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Moritz Mitterer - Christine Pauer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.2 Positiv-rechtliche Bestimmungen zu Barrierefreiheit

Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern finden sich relevante Bestimmungen zu Barrierefreiheit sowohl in Bundes- als auch Landesgesetzen. Das Zivilrechtswesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, auf seiner Grundlage wurde auch das BGStG erlassen. Wohnungsgemeinnützigkeit zählt zum Volkswohnungswesen und ist in Gesetzgebung Bundes-, in Vollziehung Landessache. Regelungen zu Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung mit Ausnahme der Auflösung von Bestandsverhältnissen werden von den Ländern erlassen. • [Fußnote: Art VII Abs 1 BVG-Novelle 1988, BGBl 1988/685.]  Das Baurecht ist aufgrund der Generalklausel des Art 15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Darüber hinaus gibt es diverse Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- bzw Landesebene oder grundsätzlich freiwillige technische Standards zur Schaffung von Barrierefreiheit.

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