© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 644231
5 Provisionsanspruch (§ 6 MaklerG)
Der Auftraggeber ist gem § 6 Abs 1 MaklerG zur Zahlung einer Provision verpflichtet, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Bezeichnend für den Maklervertrag ist das in Abs 1 festgeschriebene Erfolgsprinzip.