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Neu Dokument-ID: 1064753

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Rechtserwerb durch Ausländer

Genehmigungsbedürftigkeit

Folgende Rechtserwerbe bedürfen der Genehmigung der Behörde:

  • Übertragung des Eigentums; Baurecht
  • Einräumung des Fruchtnießungsrechts/Rechts des Gebrauchs inkl Wohnrecht
  • Miete, Pacht, Prekarium, us ausgenommen Privatzimmervermietung
  • Einräumung von Pfandrechten – ausgenommen für Banken oder Versicherungen – zu Gunsten von Nutzungsberechtigten, ausgenommen das Pfandrecht ist unmittelbar Bestandteil eines genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen an GmbH/eingetragenen Personengesellschaften, wenn Grundstücke im Eigentum stehen oder ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums an solchen Grundstücken besteht

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