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Dokument-ID: 1183259
11.4 Rechtserwerb in Vorbehaltsgemeinden
Vorbehaltsgemeinden
Die Landesregierung hat zur Verwirklichung der Verhinderung der Schaffung neuer, unzulässiger Freizeitwohnsitze in Gemeinden, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch ist, diese zu Vorbehaltsgemeinden zu erklären.