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Neu Dokument-ID: 514442

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.3 Registrierung zur Selbstständigenvorsorge

Allgemeine Informationen

Alle Gewerbetreibende oder Gesellschafter, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind seit 1. Jänner 2008 aufgrund des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) verpflichtet, Beiträge zur Selbstständigenvorsorge zu bezahlen. Ausgenommen sind „Opting in“-Krankenversicherte und Selbst- bzw Pflichtversicherte nach §§ 14a, b GSVG.

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