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Dokument-ID: 572985
9.3.6 Sicherung im Rahmen des geförderten Erwerbs von Bestand - oder sonstigen Nutzungsrechten (§ 7 Abs 6 Z 3 BTVG)
Die Sicherungspflicht des Bauträgers ist schließlich auch dann erfüllt, wenn eine inländische Gebietskörperschaft eine Förderung aus öffentlichen Mitteln gewährt, der Vertrag den Erwerb eines Bestand- oder sonstigen Nutzungsrechts vorsieht und (§ 7 Abs 6 Z 3 BTVG)