© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1064577

Heinrich Geuder - Benedikt Suhsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.4 Übergangener Nachbar

Es bestehen Zweifel, ob die landesgesetzlichen Bestimmungen über die nachträgliche Erhebung von Einwendungen durch § 42 Abs 3 AVG für alle Fälle als derogiert anzusehen sind oder ob dies nur für die Fälle der qualifizierten oder persönlichen Ladung gilt. Abweichende Regelungen nach der AVG-Nov BGBl 1998/158 scheinen im Lichte des Art 11 Abs 2 B-VG gedeckt. Insoweit scheinen die Regelungen in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien unbedenklich. Niederösterreich regelt analog den Bestimmungen des § 42 AVG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop