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5.5.3 Übernahme bestehender Lasten – Lastenfreistellung
Dem C-Blatt der Grundbuchseinlagen, das auch Lastenblatt genannt wird, können alle mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (etwa Hypotheken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte, Servituten) entnommen werden. Sie belasten den jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaft bzw des betreffenden Liegenschaftsanteils. Im Fall einer Liegenschafts(anteils)übertragung gehen die bücherlichen Lasten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, auf den neuen Eigentümer über. Es besteht die Möglichkeit, eine Lastenfreistellung durchzuführen.