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Dokument-ID: 1183281
3.1.1 Altlastensanierung aus öffentlich-rechtlicher Sicht
Allgemeines
Wird auf einem belasteten Grundstück gebaut bzw beabsichtigt zu bauen, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang für die Sanierung der Altlasten finanzielle Mittel in die Hand nehmen muss. Hierbei sind aus öffentlich-rechtlicher Sicht insbesondere die Sanierungsbestimmungen des AlSAG und die Bestimmungen zu Behandlungsaufträgen zu beachten.