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Dokument-ID: 1065014
11.5 Verfahren – Grundbuch
Anzeigepflicht
Jedes Rechtsgeschäft und jeder Rechtsvorgang, das der Genehmigungspflicht bzw der Erklärungspflicht unterliegt, ist vom Rechtserwerber binnen acht Wochen nach Abschluss des betreffenden Rechtsgeschäftes oder Rechtsvorganges der Grundverkehrsbehörde schriftlich anzuzeigen. Notare sind zur Anzeige verpflichtet bei Notariatsakten.