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Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5 Verfahren – Grundbuch

Anzeigepflicht

Jedes Rechtsgeschäft und jeder Rechtsvorgang, das der Genehmigungspflicht bzw der Erklärungspflicht unterliegt, ist vom Rechtserwerber binnen acht Wochen nach Abschluss des betreffenden Rechtsgeschäftes oder Rechtsvorganges der Grundverkehrsbehörde schriftlich anzuzeigen. Notare sind zur Anzeige verpflichtet bei Notariatsakten.

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