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Dokument-ID: 1064757
9.3 Verkehr mit Baugrundstücken
Rechtsgeschäfte mit Baugrundstücken („Grauer Grundverkehr“)
Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an Baugrundstücken in Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden oder in Zweitwohnung-Beschränkungsgebieten wird in §§ 11 ff geregelt. Ziel ist die Sicherstellung eines geordneten Verkehrs mit Baugrundstücken unter Beachtung der raumordnungsrechtlichen Vorgaben. Der Begründung von Hauptwohnsitzen und der Deckung des Bedarfs für im öffentlichen Interesse gelegene Ziele ist der Vorrang vor anderen Nutzungen, insbesondere als Zweitwohnung oder als bloße Kapitalanlage zu geben.