© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 358089
9.2.1 Vertragsparteien (§ 2 Abs 2 bis 4 BTVG)
Bauträger
Bauträger ist, wer sich verpflichtet, einem Erwerber die in § 2 Abs 1 BTVG genannten Rechte einzuräumen (§ 2 Abs 2 BTVG). Auf die Rechtsform des Bauträgers kommt es dabei nicht an. Ob eine Gewerbeberechtigung gem § 117 Abs 4 GewO (Bauträger) vorliegt, ist ebenfalls nicht von Bedeutung.