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Lena Matull | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.4 Von der Selbstverpflichtung zur harmonisierten Norm – Die Rolle von EPD Programmhaltern in der Umsetzung der CPR 2024

Was von der neuen CPR 2024 nun verpflichtend gefordert wird, ist in dem bisher freiwilligen und privatwirtschaftlich organisierten System der Erstellung von Umweltproduktdeklarationen schon lange Standard. Umweltproduktdeklarationen, im Englischen als Environmental Product Declarations (kurz EPD) bezeichnet, sind primär in der Norm EN15804+A2 (Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte) geregelt und enthalten ein umfassendes Set an Umweltindikatoren. EPDs können von Unternehmen eigenständig oder unterstützt durch externe Ökobilanzierungsexperten erstellt werden. Ihre Konformität mit den Normen muss durch EPD-Programmhalter verifiziert werden.

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