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9.1 Einleitung – Geschichte der Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen haben in Österreich eine Tradition, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreicht. • [Fußnote: Vgl dazu und zum nachfolgenden insbesondere Fuchs/Mickel, FS Puchebner, 155 f.] Bereits in den Anfängen ging es im Rahmen des so genannten Volkswohnungswesen • [Fußnote: Art 11 Abs 1 Z 3 BVG; vgl Bauer, FS Puchebner, 127: Einkommensgrenzen für Mieter und Eigentümer waren in den bis 1968 definierten Förderkriterien dagegen nicht vorgesehen.] darum, sowohl Bürgern aus ärmeren Schichten als auch der Mittelklasse leistbaren Wohnraum durch Bereitstellung von Klein- und Mittelwohnungen • [Fußnote: VfSlg 3708, vgl dazu Kahl in Jahrbuch Beihilfenrecht 2011, 329 f, Die Kommissionspraxis im Bereich des sozialen Wohnbaus unter Berücksichtigung der Situation in Österreich, der auf das Spannungsverhältnis „Mittelschichtorientierung“ gegenüber EU-beihilfenrechtliche Zulässigkeit hinweist.] zur Verfügung zu stellen.
Zumeist wurde dies mittels steuerlicher Begünstigungen als Anreiz für die Errichtung und die Verbesserung von Wohnobjekten getan. Dabei wurde oftmals nach gewissen Kriterien differenziert, zB nach dem Umfang der eingesetzten Eigenmittel oder nach der Lage des Objektes (zB Stadterweiterungsgebiet). 1892 wurden erstmals die Vermietung an Arbeiter sowie die Begrenzung des Mietzinses als zusätzliche gesetzliche Kriterien eingeführt. • [Fußnote: Gesetz vom 9. Februar 1892, RGBl 1892/37.] Im Vordergrund standen dabei stets Überlegungen, sich an der Bedarfsbefriedigung anstelle der Gewinnmaximierung zu orientieren. • [Fußnote: Bauer, in FS Puchebner, 122 mwN.]