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Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.5 Anhang III zur EU-E-PRTR-Verordnung

Berichtsformat für die Berichterstattung über Daten zu Freisetzungen und Verbringungen

Referenzjahr

 

Bezeichnung der Betriebseinrichtung:

Name der Muttergesellschaft:

Name der Betriebseinrichtung:

Kennnummer der Betriebseinrichtung:

Straße:

Stadt/Gemeinde:

Postleitzahl:

Land:

Koordinaten des Standortes:

Flusseinzugsgebieta.:

NACE-Code (4-stellig):

Wirtschaftliche Haupttätigkeit:

Produktionsvolumen (fakultativ):

Zahl der Anlagen (fakultativ):

Zahl der jährlichen Betriebsstunden (fakultativ):

Beschäftigtenzahl (fakultativ):

Textfeld für Informationen oder Internetadressen, die von der Betriebseinrichtung oder der Muttergesellschaft gemeldet werden (fakultativ):

 

Sämtliche Anhang-I-Tätigkeiten der Betriebseinrichtung (gemäß dem Kodierungssystem von Anhang I und dem IVU-Code, sofern verfügbar)

Tätigkeit 1 (Haupttätigkeit gemäß Anhang I)

Tätigkeit 2

Tätigkeit …

 

Daten zu Freisetzungen in die Luft für jeden Schadstoff in Mengen, die den Schwellenwert (gemäß Anhang II) überschreiten

Freisetzungen in die Luft

Schadstoff 1

Schadstoff 2

Schadstoff …

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

T: insgesamt [kg/Jahr]

A: versehentlich [kg/Jahr]

Daten zu Freisetzungen in Wasser für jeden Schadstoff in Mengen, die den Schwellenwert (gemäß Anhang II) überschreiten

Freisetzungen in Gewässer

Schadstoff 1

Schadstoff 2

Schadstoff …

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

T: insgesamt [kg/Jahr]

A: versehentlich [kg/Jahr]

Daten zu Freisetzungen in den Boden für jeden Schadstoff in Mengen, die den Schwellenwert (gemäß Anhang II) überschreiten

Freisetzungen in den Boden

Schadstoff 1

Schadstoff 2

Schadstoff …

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

T: insgesamt [kg/Jahr]

A: versehentlich [kg/Jahr]

Verbringung von für die Abwasserbehandlung bestimmten Schadstoffen außerhalb des Standortes in Mengen, die den Schwellenwert (gemäß Anhang II) überschreiten

Schadstoff 1

Schadstoff 2

Schadstoff …

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[kg/Jahr]

Verbringung gefährlicher Abfälle außerhalb des Standortes in Mengen, die den Schwellenwert (gem Art 5) überschreiten

Innerhalb des Landes:

Zur Verwertung (R)

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

Innerhalb des Landes:

Zur Beseitigung (D)

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

In andere Länder:

Zur Verwertung (R)

Name des verwertenden Unternehmens

Anschrift des verwertenden Unternehmens

Anschrift des Verwertungsstandorts, der die Lieferung erhält

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

In andere Länder:

Zur Beseitigung (D)

Name des verwertenden Unternehmens

Anschrift des verwertenden Unternehmens

Anschrift des Verwertungsstandorts, der die Lieferung erhält

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

Verbringung ungefährlicher Abfälle außerhalb des Standortes in Mengen, die den Schwellenwert (gem Art 5) überschreiten

Zur Verwertung (R)

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

Zur Beseitigung (D)

M: gemessen; verwendete Analysemethode

C: berechnet; verwendete Berechnungsmethode

E: Schätzung

[t/Jahr]

Für Anträge der Öffentlichkeit zuständige Behörde:

Name:

Straße:

Stadt/Gemeinde:

Tel-Nr:

Fax-Nr:

E-Mail-Adresse:

 

 

a. Gem Art 3 Abs 1 der Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur „Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Anm: Wasser-Rahmen-RL), ABl L 327, S 1, vom 22.12.2000, idF der Entscheidung 2455/2001/EG, ABl L 331, S 1, vom 15.12.2001.

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