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Dokument-ID: 1044910
1.1 Die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts
Dem österreichischen Steuerrecht unterliegen neben den natürlichen und den juristischen Personen des Privatrechts auch die Körperschaften öffentlichen Rechts, wobei nicht normiert ist, was unter dem Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts genau verstanden werden soll. Dieser Begriff wurde deshalb in der Literatur dahingehend ausgelegt, dass dieser als steuerrechtlicher Sammelbegriff anzusehen ist, der schlichtweg alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts umfasst.