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Dokument-ID: 1177961
5.5 Berechnung der Kommunalsteuer, Freibetrag und Freigrenze
Die KommSt beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage (bis 1993 waren es idR 2 %).
Übersteigt bei einem Unternehmen die monatliche Bemessungsgrundlage EUR 1.460,– nicht, kann ein Freibetrag von EUR 1.095,– abgezogen werden. Wird die Freigrenze von EUR 1.460,– überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der KommSt.