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Dokument-ID: 900413
3.2 Bestandteile des Rechnungsabschlusses
Gem § 15 (1) der Novelle 2023 besteht der Rechnungsabschluss aus:
- der Ergebnis- (Anlage 1a), Finanzierungs- (Anlage 1b) und Vermögensrechnung (Anlage 1c),
- der Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt, die in Form des Detailnachweises auf Kontenebene gem § 6 Abs 7 darzustellen ist, sofern nicht § 6 Abs 2 zur Anwendung kommt,
- der Nettovermögensveränderungsrechnung (Anlage 1d),
- der Ergebnisrechnung nach § 1 Abs 2 (Anlage 1e), Vermögensrechnung nach § 1 Abs 2 – Aktiva (Anlage 1f) und Vermögensrechnung nach § 1 Abs 2 – Passiva (Anlage 1f) sowie
- den Beilagen gem § 37.
Punkt 4 kam mit der Novelle 2023 neu hinzu. Darauf wird bei den einzelnen Anlagen eingegangen.