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Dokument-ID: 972081
2 Der Weg zum Voranschlag
Nach den Übergangsbestimmungen des § 39 Abs 1 VRV 2015 waren für die erstmalige Erstellung des Voranschlags 2020 nur die Voranschlagswerte des betreffenden Jahres darzustellen. Seit dem Folgejahr 2021 werden zusätzlich die Voranschlagswerte des vorangegangenen Finanzjahres dargestellt.