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Dokument-ID: 1086048
5.2.2 Die Aufstellung eines Lageberichtes
Der Lagebericht ist gemeinsam mit dem Jahresabschluss aufzustellen und gem § 277 Abs 1 UGB zum Firmenbuch einzureichen. Die Aufstellung des Lageberichtes obliegt den Geschäftsführern bzw dem Vorstand des Unternehmens.