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Dokument-ID: 1044994
3.10 Entstehen der Steuerschuld
Die Umsatzsteuerschuld entsteht je nach Besteuerungsart entweder mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird oder mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt werden. Es ist somit zwischen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) und der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) zu unterscheiden.