© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 900417

Michael Dessulemoustier-Bovekercke - Vivian Dinstl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Ergebnisrechnung

Mit der zum Ende eines Finanzjahres zu erstellenden Ergebnisrechnung wird das so genannte Nettoergebnis der Gemeinde ermittelt. Dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. • [Fußnote: Die Anlage 1a zur VRV 2015 und auch die VRV 2015 selbst unterscheiden nicht zwischen Erlösen und Erträgen. Es wird flächendeckend der Begriff „Ertrag“ verwendet. Aus diesem Grund wird diese Terminologie auch im vorliegenden Kommentar beibehalten und nicht in Erlöse und Erträge unterschieden. Die Ergebnisrechnung ist nach dem so genannten Gesamtkostenverfahren aufzustellen. Dabei werden die Aufwendungen nach ihrem Inhalt ausgewiesen und nicht nach den Bereichen, in welchen sie entstanden sind (als Abgrenzung zum in anderen Rechnungslegungssystemen zumindest alternativ anwendbaren Umsatzkostenverfahren, bei welchem die Aufwendungen Funktionsbereichen [Kostenstellen] zugeordnet werden).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechnungsabschluss der Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop