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2.4 Gebrauchswert
Der Gebrauchswert eines Vermögenswertes, der Zahlungsströme erwirtschaftet, wird aus den zukünftigen positiven und negativen Zahlungsflüssen abgeleitet. Diese, den IFRS entnommene Regelung, berücksichtigt jedoch abweichend von den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht, dass es selten eine Situation geben wird, in welcher ein einzelner Vermögenswert Zahlungsströme generiert. Oftmals ist es ein Zusammenspiel mehrerer Vermögenswerte, die für das Lukrieren von Zahlungsströmen verantwortlich sind. Derartige zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden weder von der VRV 2015 noch von den Erläuterungen aufgegriffen und behandelt. Somit könnten sich bei der Bemessung des Gebrauchswertes Zweifelsfragen ergeben.