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Dokument-ID: 1085991
1.4.1 Investitionsnachweis
Die Finanzierung von Investitionen wird in der VRV 2015 im Finanzierungshaushalt dargestellt. Eine Unterscheidung von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt, wie in der Kameralistik, ist nicht mehr vorgesehen. Im Finanzierungshaushalt wird in der investiven Gebarung jener Teil der Investition dargestellt, der im laufenden Jahr zu Auszahlungen geführt hat.