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Dokument-ID: 1056152
3.1 Langfristiges Vermögen
Mit der Eröffnungsbilanz 2020 musste das vollständige Vermögen einer Gemeinde erstmals erfasst werden und einer Bewertung zugeführt werden. Auf der Aktivseite wurde zwischen lang- und kurzfristigem Vermögen unterschieden. Jene Vermögenswerte, deren Nutzung länger als ein Jahr von der Gemeinde vorgesehen werden, stellen das langfristige Vermögen dar. Darunter werden immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, aktive Finanzinstrumente, Beteiligungen und langfristige Forderungen fallen.