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Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Nettovermögen in der Vermögensrechnung

Das Nettovermögen einer Gemeinde kann als Saldogröße bzw Ausgleichsposition zwischen Aktiva (Vermögen) und Fremdmitteln (inkl Sonderposten Investitionszuschüsse) betrachtet werden. Der Saldo der Eröffnungsbilanz und etwaige Rücklagen stellen zum 01.01.2020 eine buchhalterische Größe dar und dürfen nicht mit Geldmitteln, die frei verfügbar bzw liquide sind, verwechselt werden.

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