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Neu Dokument-ID: 904584

Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Passive Rechnungsabgrenzung

Posten in der Vermögensrechnung

MVAG Ebene

 

AKTIVA

MVAG Code

1

F.IV

Passive Rechnungsabgrenzung

154

Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Einnahmen und Ausgaben jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit (schwebenden) Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung. Im Fall von Rechnungsabgrenzungen kommt es zur Abgrenzung bereits in der Buchhaltung erfasster Aufwände und Erträge. Sie werden auch als passive Transitorien bezeichnet. Typische Beispiele sind zB im Voraus bezahlte Mieten oder Zinsen.

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