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Michael Dessulemoustier-Bovekercke - Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Rechtliche Grundlagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Richtlinie 2014/95/EU (NFI-Richtlinie) sind bestimmte große Unternehmen seit 2017 verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Betroffen von dieser Berichtspflicht sind rund 125 Unternehmen. Hierbei handelt es sich um „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (iSd § 189a Z 1 UGB), deren Bilanzsumme über EUR 25 Mio liegt oder deren Umsatzerlöse über EUR 50 Mio liegen und die über 500 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigen. Als „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ oder „Public Interest Entity“, kurz PIE, werden folgende Unternehmen bezeichnet:

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