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Dokument-ID: 1076240
4.2 Überleitungen vom Rechnungsabschluss 2019 auf den Rechnungsabschluss 2020
Überleitungen vom Rechnungsabschluss 2019 auf den Rechnungsabschluss 2020
Die im Zuge der Eröffnungsbilanz erfassten Abgrenzungen aus 2019 waren im Rechnungsabschluss 2020 wieder aufzulösen. Es war daher bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2020 zu prüfen, welche Teile der Abgrenzungen vom 01.01.2020 das Jahr 2020 betreffen und daher entsprechend aufzulösen sind. Die Auflösung erfolgte durch eine Ausbuchung der Abgrenzungen in den jeweiligen Ertrags- oder Aufwandskonten. Ebenso musste das Ergebnis 2019 entsprechend in das neue Rechnungswesen der VRV 2015 übertragen werden.