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2.3 Veranschlagung der Abschreibungen
Eine der wesentlichsten Abweichungen zwischen dem Finanzierungs- und dem Ergebnisvoranschlag ist die Erfassung der Abschreibungen auf Anlagevermögen im Ergebnisvoranschlag. Dem gegenüber steht die Erfassung der Auszahlungen für Investitionen in der Finanzierungsrechnung, die in dieser Form in die Ergebnisrechnung nicht aufzunehmen sind. Um die Abschreibung eines Kalenderjahres ermitteln und berechnen zu können, ist nicht nur ein vollständiges Anlageverzeichnis erforderlich, welches alle Vermögensgegenstände, die der Gemeinde zuzurechnen sind, enthält, sondern auch eine vollständige Bewertung dieser Vermögensgegenstände beinhaltet.