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3.10 Verbindlichkeiten in der Vermögensrechnung
Verbindlichkeiten sind ein Teil der Fremdmittel und sind von den Rückstellungen und den Finanzschulden abzugrenzen.
Verbindlichkeiten sind per Definition Verpflichtungen der Gebietskörperschaft zur Erbringung von Geldleistungen auf die ein Dritter einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf Zahlung erlangt hat, welche dem Grunde und der Höhe nach feststehen. Die Definition der VRV stellt sehr starr auf die Leistung von Geldbeträgen ab. Es ist nicht davon auszugehen, dass im Rahmen der Abschlusserstellung derart weit von anerkannten Rechnungslegungsregelwerken abgewichen wird und dabei die Tatsache negiert wird, dass Leistungsverpflichtungen auch auf andere Weise als durch die Übertragung von Geldmitteln getilgt werden können. Wesentlich ist dabei zu erkennen, dass eine wortgenaue und strenge Auslegung der VRV 2015 zu einer mangelnden abstrakten Bilanzierungsfähigkeit von Verbindlichkeiten führen würde. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein