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Dokument-ID: 900533
4 Zuschüsse der öffentlichen Hand
Allgemeines
Die Darstellung von Zuschüssen für Investitionen hat nach § 36 der VRV 2015 in einem eigenen gesonderten Posten zwischen dem Nettovermögen und dem langfristigen Fremdkapital zu erfolgen. Wie im UGB handelt es sich somit um einen besonderen Ausweis zwischen Eigen- und Fremdkapital. Diese Zuschüsse sind nach § 36 der VRV auch nach Maßgabe der Nutzungsdauer der Anlage aufzulösen.