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2.5.3 Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungen
Tatbestand
Als letzten Punkt unterwirft das KStG Einkünfte aus der privaten Grundstücksveräußerung der beschränkten Steuerpflicht. Bereits aus der Formulierung selbst ergibt sich, dass hierunter ausschließlich den Körperschaften öffentlichen Rechts zugerechnete Grundstücke einzuordnen sind. Grundstücke von Betrieben gewerblicher Art können schon deshalb nicht den Tatbestand der privaten Grundstücksveräußerung verwirklichen, weil deren Einkünfte stets als gewerbliche anzusehen sind. Grundstücksveräußerungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer Körperschaft öffentlichen Rechts verwirklichen hingegen eine private Grundstücksveräußerung, da diese Betriebe ausdrücklich von Betrieben gewerblicher Art ausgeschlossen sind (BFG 22.12.2015, RV/4100971/2015).