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Dokument-ID: 1044978
3.6.2 Unrichtiger Steuerausweis
Der Unternehmer hat in der Rechnung den Steuerbetrag auszuweisen. Gibt der Unternehmer allerdings einen falschen Steuerbetrag an, so ist zwischen zu hohem und zu niedrigem Ausweis zu unterscheiden. Im Fall des zu hohen Steuerausweises schuldet der Unternehmer den auf der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag aufgrund der Rechnung.