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4.1 Allgemeines
Zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung von BIM-Projekten ist die Anwendung klarer vertraglicher Regelungen. Im Bereich des BIM braucht es neben der vertraglichen Festlegung und Klärung der neuen Leistungsbilder (zB „BIM-Manager“, „BIM-Koordinator“) klare rechtliche Leitplanken (zB Festlegung der organisatorischen Grundstruktur und Rollenverteilung) sowie neue vertragliche Feinwerkzeuge. Dabei ist vor allem ein scharfes Bewusstsein im Hinblick auf die digitalisierten Abläufe notwendig und eine Sensibilisierung aller Beteiligten für bisher noch unbekannte bzw neue rechtliche Fallstricke bereits im Projektvorfeld erforderlich (vgl Heid/Hofbauer in Plattform 4.0: Planen.Bauen.Betreiben – Arbeit.Wirtschaft.Export, Schrift 13 – Digitalisierung & Recht [2018] 29 f).