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3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Durch das ASchG wurde die Arbeitnehmerschutz-Rahmenrichtlinie RL 89/391/EWG in nationales Recht umgesetzt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vereinheitlichte die große Zahl an Vorschriften in ein Gesetz, wobei es weiterhin noch andere damit in Verbindung stehende Rechtsvorschriften gibt. Der Zweck des ASchG liegt in der Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden von Arbeitnehmern, wobei der Arbeitgeber in Form einer selbstständig durchgeführten Gefahrenermittlung und Beurteilung aktiv mit einbezogen wird. Die Arbeitnehmer sollen durch den Arbeitnehmerschutz gegen eine Ausbeutung oder vorzeitige Abnützung ihrer Arbeitskraft (persönlicher Arbeitsschutz) und gegen eine Gefährdung ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihrer Sittlichkeit in den Betrieben (technischer Arbeitsschutz) geschützt werden (RIS-Justiz RS0029542).
Die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen hat nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung, da sie betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten erheblich senken kann. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) aus dem Jahr 2020 verursachten arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten im Jahr 2015 geschätzte Folgekosten von fast 10 Milliarden Euro.
Das ASchG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz im Arbeitsschutz, der Aspekte wie Arbeitsorganisation, Information und Beteiligung der Beschäftigten, Sicherheitsvertrauenspersonen und betriebliche Gremien sowie die Zusammenarbeit von Präventionsfachkräften umfasst. Eine zentrale Rolle spielt die systematische Identifizierung und Bewertung von Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung). Dabei haben kollektive Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen. Das ASchG deckt somit alle Bereiche eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzes ab und legt die Grundlage für effektive Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung.
In den letzten 30 Jahren hat sich gezeigt, dass das ASchG flexibel und wirksam auf die sich wandelnden Herausforderungen der Arbeitswelt reagiert. Seit der Jahrtausendwende konnte die Zahl der Arbeitsunfälle um ein Drittel reduziert werden. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das ASchG regelmäßig überarbeitet. Eine bedeutende Anpassung erfolgte 2013, als die Bedeutung der psychischen Gesundheit und die Prävention psychischer Belastungen stärker hervorgehoben wurden.