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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 ÖNORMEN

Zum Inhalt des Bauvertrags wird die ÖNORM B 2110 erklärt, wenn deren Anwendung zwischen den beiden Vertragsteilen vereinbart worden ist.

Unter ÖNORMEN versteht man unverbindliche Normen und Regelungen, welche vom Österreichischen Normungsinstitut aufgrund des Normengesetzes herausgegeben werden.

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