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Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.12 Beweissicherungsverfahren

Grundsätze

Gerade in der Bauwirtschaft kann es notwendig sein, vor einem Zivilprozess zuerst ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten. Dieses dient dazu, wie schon der Name verrät, Beweise für einen späteren Zeitpunkt zu sichern. Es geht also darum, einen bestimmten Sachverhalt zu einem konkreten Zeitpunkt zu dokumentieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn dieser Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich ist oder nur mehr erschwert festgestellt werden könnte.

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