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Christoph Paoli | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Einleitung

Der Begriff des Baurechtes umfasst ein sehr weites Feld und besteht neben zivilrechtlichen auch aus verwaltungsrechtlichen Regelungen. Unter Umständen können auch zahlreiche andere Rechtsgebiete betroffen sein, wie zum Beispiel das Insolvenzrecht oder das Strafrecht. Ein Rechtsbereich, der in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnt, da er auch im Bewusstsein der Öffentlichkeit mehr und mehr verankert ist, sind die konsumentenschutzrechtlichen Regelungen etwa des Konsumentenschutzgesetzes oder des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes.

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