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Dokument-ID: 1043776
1 Einleitung
Das öffentliche Baurecht in Österreich ist gem Art 15 Abs 1 B-VG Ländersache in Gesetzgebung und Vollziehung. Daher gibt es nicht eine einheitliche Bauordnung für ganz Österreich, sondern neun Bauordnungen; jedes Bundesland hat seine eigene.