© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1085770

Magdalena Ferner - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Kollektivvertrag für Arbeiter im Bauhilfsgewerbe

Ein wichtiger Kollektivvertrag in der Baubranche ist jener für Arbeiter im Bauhilfsgewerbe. Er gilt für alle Betriebe der Berufsgruppen

  • Gerüstverleiher,
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsbetriebe,
  • Stuckateure und Trockenausbauer,
  • Gipser, Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände,
  • Holzstöckelpflasterer,
  • Asphaltierer (mit Ausnahme der Betriebe in Wien),
  • Schwarzdecker (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) und Bauwerksabdichter (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) sowie
  • auf alle Betriebe der Berufsgruppe der Terrazzomacher, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop