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Dokument-ID: 1085770
5.3 Kollektivvertrag für Arbeiter im Bauhilfsgewerbe
Ein wichtiger Kollektivvertrag in der Baubranche ist jener für Arbeiter im Bauhilfsgewerbe. Er gilt für alle Betriebe der Berufsgruppen
- Gerüstverleiher,
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsbetriebe,
- Stuckateure und Trockenausbauer,
- Gipser, Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände,
- Holzstöckelpflasterer,
- Asphaltierer (mit Ausnahme der Betriebe in Wien),
- Schwarzdecker (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) und Bauwerksabdichter (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) sowie
- auf alle Betriebe der Berufsgruppe der Terrazzomacher, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe sind.