© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1044363

Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9 Kostenersatz

In jedem Zivilprozess, so auch im Bauprozess, gilt der Grundsatz, dass der Prozessverlierer die Verfahrenskosten zu tragen hat. Das heißt, wenn der Klage vom Gericht mit Urteil stattgegeben wird, hat der Beklagte neben dem eigentlichen Streitgegenstand, also zB dem Werklohn oder dem Schadenersatz die tarifmäßigen Kosten der Rechtsvertretung des Klägers, die Pauschalgebühr, die Sachverständigengebühren und allfällige weitere Verfahrenskosten, wie zum Beispiel Zeugengebühren, zu bezahlen. Darüber hinaus hat der unterliegende Beklagte die Kosten seiner eigenen Rechtsvertretung zu tragen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop