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Dokument-ID: 1007120
12.6 Meldepflichten bei Bauvorhaben
Direkt nach Erteilung des Zuschlages eines Bauauftrages oder aber auch nach der Vergabe eines Loses eines Bauauftrages, dessen Auftragssumme EUR 100.000,– übersteigt, hat der Auftraggeber gem § 367 BVergG 2018 elektronisch mittels Webanwendung folgende Daten in die Baustellendatenbank (vgl § 31a des BUAG) einzutragen: