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6 Örtliche Bauaufsicht
Die örtliche Bauaufsicht überwacht und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt die Interessen des Auftraggebers und übt dessen Hausrecht auf der Baustelle aus. Die örtliche Bauaufsicht ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Bauaufsicht. Die Bauaufsichtsbehörde, auch Baubehörde oder Baupolizei genannt, kontrolliert bei Errichtung, Änderung, Abbruch oder Unterhaltung von Bauwerken die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und kann je nach Lage Maßnahmen anordnen, wie etwa die Forderung der Erfüllung von Auflagen, oder gar die Einstellung des Bauprojektes verfügen.
Von der örtlichen Bauaufsicht zu unterscheiden ist das Projektmanagement, was in der Praxis meist als „Projektsteuerung“ bezeichnet wird. Projektsteuerung umfasst hierbei die delegierbaren Bauherrnaufgaben, für deren Übertragung keine außenwirksame Vollmacht erforderlich ist. Die Projektsteuerung verfügt hierbei über keine Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis gegenüber den Auftragnehmern des Bauherrn.