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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Allgemeines

Grundsätzlich trifft dem Auftragnehmer die Pflicht, nach Fertigstellung des Bauwerks die Werkleistungen des Auftraggebers auf Mängel zu überprüfen und den Auftraggeber bei Bedarf zu warnen.

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