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Dokument-ID: 1044408
4.2 Unterscheidung Dienstvertrag/Werkvertrag/freier Dienstvertrag
Man unterscheidet ua zwischen den folgenden Beschäftigungsformen:
- Echter Dienstvertrag
- Freier Dienstvertrag und
- Werkvertrag
Der echte Dienstvertrag ist durch persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers geprägt, welche sich unter anderem durch Einbindung in das Ordnungsgefüge des Unternehmens, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrolle, sowie durch die persönliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers äußert (vgl zur Definition § 1151 ABGB).